Allgemeine Geschäftsbedingungen/Widerrufsbelehrung


Anmeldung


Die rechtzeitige verbindliche Anmeldung vor Kursbeginn trägt dazu bei, dass Kurse ohne Verzögerung anlaufen. Die Anmeldung ist möglich:

Pro Person und Kurs bitte eine Anmeldekarte vollständig ausfüllen.

Öffnungszeiten des Servicebereichs:

montags

geschlossen

dienstags und freitags

11:00 bis 19:00 Uhr

mittwochs und donnerstags    

11:00 bis 18:00 Uhr

samstags

11:00 bis 13:00 Uhr


Bitte beachten Sie: Für VHS-Studienfahrten und -reisen wird grundsätzlich eine schriftliche Anmeldung benötigt. Nach Ihrer Anmeldung, mit der Sie die Regelungen der Nutzungs- und Entgeltordnung der Volkshochschule anerkennen, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung/Rechnung mit den wichtigsten Kursdaten.

 

Mit der Verarbeitung der Anmeldekarte werden Ihre personenbezogenen Daten in Form von Personalien (Name, Vorname, Adresse, Geburtstag) und andere Kontaktdaten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die Daten sind für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung der VHS-Angebote notwendig. Ggf. werden Ihre Bankdaten für eine mögliche Rückzahlung erforderlich.

Datenschutzrechtliche Informationen über die Weitergabe Ihrer Daten zum Zwecke der Finanzbuchhaltung, des Forderungsmanagements und letztlich der Vollstreckung der Stadt Remscheid entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben des Fachdienstes Steuern und Finanzbuchhaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.remscheid.de (Rathaus-und-Politik/Finanzen) oder erhalten es auf Anforderung beim Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung der Stadt Remscheid, Hindenburgstraße 52 – 58, 42853 Remscheid.

Im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen erhalten die jeweiligen Kursleitungen zumindest Ihren Namen und Vornamen.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Wir verarbeiten daher Ihre personenbezogenen Daten mit Ihrem Einverständnis nach den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz.


Sie haben das Recht der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. Eine Verarbeitung oder Speicherung erfolgt dann nicht. In diesem Fall ist Ihre Teilnahme an den Angeboten der VHS jedoch nicht möglich. 

Sie haben das Recht auf: 

Auskunft nach Art. 15 DS-GVO
Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO
Löschung nach Art. 17 DS-GVO
Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie auf
Datenübertragung aus Art. 20 DS-GVO 


Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. 

Ihre Daten werden außerdem anonymisiert für die Erstellung von Landes- und Bundesstatistiken sowie eigene Zwecke genutzt.


Einzelveranstaltungen

Für Einzelveranstaltungen werden aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung keine Anmeldungen mehr entgegengenommen. Sollten Sie eine Platzreservierung wünschen, damit wir Sie z.B. im Falle der Erkrankung der Kursleitung informieren können, wenden Sie sich bitte vor der Veranstaltung an unsere Verwaltungsabteilung. Da eine Überweisung des Entgelts bei Einmalveranstaltungen künftig nicht mehr möglich ist, bitten wir, das Entgelt vor Beginn der Veranstaltung bar zu entrichten.


Beratung/Schnuppern

Die Bereichsleitungen der Volkshochschule stehen für Auskünfte und Beratungen gerne zur Verfügung. Im Vorspann eines jeden Fachbereichs finden Sie die jeweiligen Beratungszeiten. Der betreffende Bereichsleiter/die betreffende Bereichsleiterin wird Sie umfassend informieren. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, in Kurse "hineinzuschnuppern", um auszutesten, ob Ihnen ein konkretes Kursangebot zusagt. Das Schnuppern ist jedoch ausschließlich nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Bereichsleitung möglich.

 

Entgelt/Zahlungsmodalitäten

Bei persönlicher Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, das Engelt in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten, bei sonstigen Anmeldungen wird um Überweisung des Entgelts im Regelfall bis spätestens drei Wochen nach Kursbeginn unter Angabe der Kurs- und der Belegnummer gebeten: BIC (Bankleitzahl): WELADEDRXXX, IBAN (Kontonummer): DE81 3405 0000 0000 0000 18. Ausgenommen von dieser Regelung sind eintägige Studienfahrten und Einzelveranstaltungen. Sie werden gebeten, das Entgelt für Studienfahrten bis spätestens zwei Werktage vor Beginn der Fahrt zu begleichen. Bei Einzelveranstaltungen wird das Entgelt unmittelbar vor deren Beginn durch das Team der Volkshochschule in bar kassiert. Auch bei Studienreisen bestehen abweichende Regelungen, die je nach Reiseveranstalter variieren können. Gerne geben wir Ihnen im konkreten Fall Auskunft. Ratenzahlung von Kursentgelten ist ab 50,00 Euro pro Person auf Antrag möglich. In diesem Fall ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Kursentgeltes unmittelbar zu entrichten. 


Entgeltermäßigung

Folgende Personen können eine Entgeltermäßigung von 35% beantragen:

  • Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende
  • Personen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, einkommensschwache Personen im Sinne des SGB Xll und Empfänger von Arbeitslosengeld ll sowie deren unterhaltsberechtigte Angehörige

Bitte beachten Sie:

  • Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamtskarte der Stadt Remscheid wird analog den Vorgaben der Nutzungs- und Entgeltordnung eine Entgeltermäßigung in Höhe von 35% gewährt.
  • Kurse speziell für Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler werden bereits mit einem reduzierten Entgelt im Programm ausgewiesen. Für diese Kurse ist keine zusätzliche Ermäßigung mehr möglich.
  • Für Studienfahrten, -reisen, Einzelveranstaltungen und Kursangebote von sieben oder weniger Unterrichtsstunden wird grundsätzlich keine Entgeltermäßigung gewährt.
  • Einen Treuebonus in Höhe von 5% des Kursentgeltes erhalten alle Teilnehmenden, die in mindestens zwei der drei vorangegangenen Semestern einen oder mehrere VHS-Kurse besucht haben und ihrer damit verbundenen Zahlungsverpflichtung fristgerecht nachgekommen sind.
  • Mehrfachermäßigungen sind grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch für Inhaberinnen und Inhaber eines Bildungsgutscheins der Stadt Remscheid, denen seitens der Volkshochschule keine weitere Entgeltermäßigung gewährt wird.
  • Die Entgeltermäßigung muss bei Kursanmeldung gegen Vorlage eines Nachweises beantragt werden.


Bildungsgutschein für Arbeitsuchende

Arbeitsuchende können bei der Volkshochschule der Stadt Remscheid pro Kalenderjahr einen Bildungsgutschein in Höhe von 50,00 € zum Besuch der VHS-Veranstaltungen erhalten. Für die Ausstellung eines entsprechenden Gutscheins durch die VHS ist eine Bescheinigung seitens der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters Remscheid vonnöten, die attestiert, dass die betreffende Person offiziell arbeitsuchend gemeldet ist. Der Einsatz des Bildungsgutscheins kann nur in dem Jahr erfolgen, in dem er augestellt wurde und ist auf Kurse mit qualifizierendem Charakter (persönlichkeitsbildend und/oder arbeits- und berufsorientiert) beschränkt. Er besitzt keinerlei Gültigkeit für Kurse, die nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) nicht förderfähig sind (z.B. Kunst- und Kreativkurse), noch für Einzelveranstaltungen, Schulabschlusskurse sowie Studienreisen und -fahrten.

Als arbeitsuchend gelten Personen, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und beim Jobcenter Remscheid oder der Agentur für Arbeit arbeitslos, arbeit- oder ausbildungsplatzsuchend gemeldet sind. Diesen Personen stellen das Jobcenter Remscheid oder die Agentur für Arbeit auf Anfrage eine entsprechende Bescheinigung aus, die sie zum Erhalt eines Bildungsgutscheins bitte bei der Anmeldung in der VHS vorlegen.


Abmeldung/Entgelterstattung

Fällt eine Veranstaltung aus oder findet nur teilweise oder in einer von der Ankündigung stark abweichenden Form statt, wird das gezahlte Entgelt erstattet. Der Wechsel von Kursleitenden ist kein hinreichender Grund für eine Erstattung.

Im Falle eines Rücktritts von der Kursteilnahme ist eine schriftliche Abmeldung (E-Mail, Fax, Brief) erforderlich, die Sie bitte an das Kommunale Bildungszentrum, Abteilung Weiterbildung (VHS), Scharffstr. 4-6, 42853 Remscheid, richten. Eine mündliche Abmeldung beim Kursleitenden reicht nicht aus.

Wenn sich Teilnehmende aus wichtigen Gründen wie längerfristige Erkrankung, Umzug in eine andere Gemeinde oder Änderung der Arbeitszeiten abmelden, können sie unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Erstattung bereits gezahlter Entgelte beantragen, wobei das anteilige Entgelt für evtl. bereits stattgefundene Unterrichtsstunden einbehalten wird.

Die Abmeldung von einem Kurs/einer Veranstaltung ist bis zu acht Tage vor deren Beginn möglich. Ist ein Anmeldeschluss abgegeben, gilt dieser als letzter Rücktrittstermin. Bei Einhaltung dieser Fristen erfolgt die Abmeldung kostenfrei. Sofern eine Abmeldung nicht fristgerecht oder nicht aus wichtigen Gründen erfolgt, ist das Kursentgelt in voller Höhe fällig.

Für Stornierungen von Studienfahrten und -reisen sowie von der Volkshochschule speziell für Firmen, Öffentliche Einrichtungen etc. durchgeführte Schulungsmaßnahmen gelten ggf. gesonderte Regelungen.

Eine Erstattung von Beträgen unter 5,00 € ist nicht möglich.


Kursdurchführung/-absetzung

Für die Durchführung eines Kurses ist in der Regel eine Mindestteilnehmendenzahl von zehn Personen erforderlich. Wenn vier Tage vor Kursbeginn nicht mindestens sechs Teilnehmende angemeldet sind, wird der entsprechende Kurs üblicherweise abgesetzt. Unsere Bitte daher:

Melden Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig vor Kursbeginn an!

Grundsätzlich gilt: Mit Zustimmung der jeweiligen Bereichsleitung ist die Durchführung einer Veranstaltung mit weniger als zehn Teilnehmenden möglich. Um eine Honorar- und Gemeinkostendeckung zu erzielen, wird in solchen Fällen eine Kursdauerkürzung vorgeschlagen und/oder eine Sonderumlage ermittelt, die von den Kursteilnehmenden zu gleichen Teilen zu entrichten ist. Ermäßigungen auf die Sonderumlagen sind nicht möglich. 


Rollstuhlfahrende

Die für Rollstuhlfahrende geeigneten Gebäude, unter anderem das Dienstleistungszentrum, die Sophie-Scholl-Gesamtschule und das Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, sind mit dem Rollstuhl-Symbol besonders gekennzeichnet. Auskunft erteilt die Verwaltung unter Tel. (0 21 91) 16-27 86. 


Haftung

Teilnehmende - außer an Schulabschlusskursen - sind nicht über den Gemeindeunfallverband versichert. Für den Winterdienst gelten die in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung genannten Zeiten (werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr bzw. sonntags von 08:00 bis 20:00 Uhr). Bitte beachten Sie, dass Wege auf städtischen Grundstücken hiervon nicht betroffen sind. Auch das Begehen der Wege auf Schulgeländen erfolgt insbesondere im Winterhalbjahr außerhalb der Dienstzeiten der Hausmeister auf eigene Gefahr. Wir bitten Sie daher, bei Schnee und Eis besondere Vorsicht walten zu lassen!


Satzung und Nutzungs- und Entgeltordnung

Die Satzung und die Nutzungs- und Entgeltordnung sind in der Anmeldung der Volkshochschule oder unter www.vhs.remscheid.de kostenlos erhältlich. 


Anfragen, Kritiken, Vorschläge

Haben Sie Anregungen, positive oder negative Kritik? Dann zögern Sie nicht, uns anzusprechen oder uns über Ihren Kurssprechenden zu informieren.

Tel.: (02191) 16-3530

Fax: (02191) 16-3391

E-Mail: Volkshochschule@remscheid.de 


Widerrufsbelehrung nach Fernabsatzgeschäft gem. §§ 312 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ein Fernabsatzgeschäft liegt immer dann vor, wenn ein Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wie Briefwechsel, Telefon, Telefax, E-Mail oder Internet, zustande kommt.

In diesem Fall können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen schriftlich (d.h. per Brief, Telefax oder E-Mail) ohne Angaben von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Kommunales Bildungszentrum der Stadt Remscheid, Abteilung Volkshochschule, Scharffstr. 4-6 in 42853 Remscheid.

Fax: 02191/16-32 73; E-Mail: Volkshochschule@remscheid.de


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Weiterhin gelten die Kündigungsfristen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Das sollten Sie wissen!).




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