Kursdetails
Erste Grundlagen der deutschen Sprache und Kultur für Eltern/GGS Mannesman - A1
Kursnummer | 251-81090F |
Beginn | Di., 28.01.2025, 16:00 - 17:30 Uhr |
Kursgebühr | 0,00 € |
Dauer | 20 Termine |
Kursleitung |
Annamária Stefan
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Seit dem 2. Semester 2014 bietet die VHS Remscheid einen allgemeinen Integrationskurs an. Alle MigrantInnen, die nach dem Zuwanderungsgesetz zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt oder verpflichtet sind, können sich dafür bei der VHS Remscheid anmelden.
Vor Kursbeginn wird eine Einstufung durchgeführt. Danach wird festgelegt, ab welchem Kursmodul die Teilnahme erforderlich ist. Der allgemeine Integrationskurs umfasst 6 Module à 100 Unterrichtsstunden (insgesamt 600 Unterrichtsstunden) und 60 UStd Orientierungskurs. Die Abschlussprüfung besteht aus a) dem Test "Leben in Deutschland" und b) dem "Deutschtest für Zuwanderer" (DTZ). Mit diesem Deutschtest kann das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachgewiesen werden, welches grundlegend für die Einbürgerung ist. Grundsätzlich ist der Integrationskurs für berechtigte SpätaussiedlerInnen und ihre berechtigten Familienangehörigen kostenfrei. Auch für AusländerInnen ist eine Kostenbefreiung möglich. Bei entsprechendem Einkommen ist ein eigener Kostenbeitrag pro Unterrichtsstunde vorgesehen. Integrationskurse werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.
Die jeweiligen Kosten für die Kursteilnahme und -prüfungen werden vor Kursbeginn in einem Beratungsgespräch geklärt.
Frau Radka Lemmen steht für weitere Fragen zur Verfügung: (02191) 16-2897.
Vor Kursbeginn wird eine Einstufung durchgeführt. Danach wird festgelegt, ab welchem Kursmodul die Teilnahme erforderlich ist. Der allgemeine Integrationskurs umfasst 6 Module à 100 Unterrichtsstunden (insgesamt 600 Unterrichtsstunden) und 60 UStd Orientierungskurs. Die Abschlussprüfung besteht aus a) dem Test "Leben in Deutschland" und b) dem "Deutschtest für Zuwanderer" (DTZ). Mit diesem Deutschtest kann das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachgewiesen werden, welches grundlegend für die Einbürgerung ist. Grundsätzlich ist der Integrationskurs für berechtigte SpätaussiedlerInnen und ihre berechtigten Familienangehörigen kostenfrei. Auch für AusländerInnen ist eine Kostenbefreiung möglich. Bei entsprechendem Einkommen ist ein eigener Kostenbeitrag pro Unterrichtsstunde vorgesehen. Integrationskurse werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.
Die jeweiligen Kosten für die Kursteilnahme und -prüfungen werden vor Kursbeginn in einem Beratungsgespräch geklärt.
Frau Radka Lemmen steht für weitere Fragen zur Verfügung: (02191) 16-2897.