Bildungsgutschein für Arbeitsuchende


Arbeitsuchende können bei der Volkshochschule der Stadt Remscheid pro Kalenderjahr einen Bildungsgutschein im Wert von 50 € zum Besuch der VHS-Veranstaltungen erhalten. Für die Ausstellung eines entsprechenden Gutscheins durch die VHS ist eine Bescheinigung seitens der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters Remscheid vonnöten, die attestieren, dass der/die Betreffende offiziell arbeitssuchend gemeldet ist. Der Einsatz des Bildungsgutscheins kann nur in dem Jahr erfolgen, in dem er ausgestellt wurde und ist auf Kurse mit qualifizierendem Charakter (persönlichkeitsbildend und / oder arbeits- und berufsorientiert) beschränkt. Er besitzt keinerlei Gültigkeit für Kurse, die nach dem Weiterbildungsgesetz nicht förderfähig sind (z.B. Kunst- und Kreativkurse), noch für Einzelveranstaltungen, Schulabschlusskurse sowie Studienreisen und -fahrten. Als arbeitssuchend gelten Personen, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und beim Jobcenter Remscheid oder der Agentur für Arbeit arbeitslos oder ausbildungsplatzsuchend gemeldet sind. Diesen Personen stellen das Jobcenter Remscheid oder die Agentur für Arbeit auf Anfrage eine entsprechende Bescheinigung aus, die Sie zum Erhalt eines Bildungsgutscheins bitte in der Anmeldung der VHS vorlegen. Bitte beachten Sie, dass Bildungsgutscheine, da sie eine Entgeltreduzierung bedingen, zwingend bei der Kursanmeldung vorzulegen sind!