Kursentgelte und Ermäßigungen

Die Teilnahme an unseren öffentlichen Veranstaltungen und Kursen ist gefördert durch die Stadt Remscheid und das Land Nordrhein-Westfalen. Das Teilnehmerentgelt deckt nur einen Teil der Kosten, seine Höhe ist durch den Rat der Stadt Remscheid festgesetzt:
- für Kurse allgemein: 2,30 Euro je Unterrichtseinheit (45 Minuten)
- für Intensivkurse: 3,15 Euro je Unterrichtseinheit
- für EDV-Kurse: 4,80 Euro je Unterrichtseinheit
- für Einzel-Veranstaltung: 2,00 Euro je Unterrichtseinheit
Das Entgelt für einen konkreten Kurs ist in der Kursbeschreibung hier auf unserer Homepage bzw. im Kurskatalog genannt.
Folgende Personen können eine Entgeltermäßigung von 35% beantragen:
- Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende
- Personen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, einkommensschwache Personen im Sinne des SGB XII und Personen, die Arbeitslosengeld II erhalten sowie deren unterhaltsberechtigte Angehörige.
BITTE BEACHTEN SIE:
· Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt Remscheid wird analog den Vorgaben der Nutzungs- und Entgeltordnung eine Entgeltermäßigung in Höhe von 35% gewährt.
· Kurse speziell für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe werden bereits mit einem reduzierten Entgelt im Programm ausgewiesen: Für diese Kurse ist keine zusätzliche Ermäßigung mehr möglich.
· Für Studienfahrten und -reisen, Einzelveranstaltungen und Kurzkurse (Kursangebote mit sieben oder weniger Unterrichtsstunden) wird grundsätzlich keine Entgeltermäßigung gewährt.
· Einen Treuebonus in Höhe von 5% des Kursentgeltes erhalten alle Teilnehmenden, die in mindestens zwei der drei vorangegangenen Semester einen oder mehrere VHS-Kurse besuchten und ihrer damit verbundenen Zahlungsverpflichtung fristgerecht nachgekommen sind.
· Die Entgeltermäßigung muss bei Kursanmeldung gegen Vorlage eines Nachweises beantragt werden.
· Mehrfachermäßigungen sind nicht möglich. Dies gilt auch für Inhaberinnen und Inhaber des Bildungsgutscheins der Stadt Remscheid, denen seitens der Volkshochschule keine weitere Entgeltermäßigung gewährt wird.