Kursentgelte und Ermäßigungen


Die Teilnahme an unseren öffentlichen Veranstaltungen und Kursen ist gefördert durch die Stadt Remscheid und das Land Nordrhein-Westfalen. Das Teilnehmerentgelt deckt nur einen Teil der Kosten, seine Höhe ist durch den Rat der Stadt Remscheid festgesetzt:

  • für Kurse allgemein: 2,75 Euro je Unterrichtseinheit (45 Minuten)
  • Kurse im Bereich Gesundheitsbildung: 2,95 Euro je Unterrichtseinheit 
  • für Fremdsprachen-Intensivkurse: 3,80 Euro je Unterrichtseinheit 
  • für Fremdsprachen-Wochenendworkshops: 4,20 Euro je Unterrichtseinheit 
  • für EDV-Kurse: 5,30 Euro je Unterrichtseinheit 
  • für Einzel-Veranstaltungen: 3,00 - 5,00 Euro je Unterrichtseinheit
  • Prüfungsvorbereitungskurse für Schülerinnen und Schüler:  4,00 Euro je Unterrichtseinheit 

Teilnahmebescheinigungen sind entgeltfrei. 

Das Entgelt für einen konkreten Kurs ist in der Kursbeschreibung hier auf unserer Homepage bzw. im Kurskatalog genannt. 
 

Folgende Personen können eine Entgeltermäßigung von 35% beantragen:

  • Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende
  • Personen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, einkommensschwache Personen im Sinne des SGB XII und Personen, die Arbeitslosengeld II erhalten sowie deren unterhaltsberechtigte Angehörige.
     


BITTE BEACHTEN SIE:

 

·    Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt Remscheid wird analog den Vorgaben der Nutzungs- und Entgeltordnung eine Entgeltermäßigung in Höhe von 35% gewährt.

 

·    Kurse speziell für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe werden bereits mit einem reduzierten Entgelt im Programm ausgewiesen: Für diese Kurse ist keine zusätzliche Ermäßigung mehr möglich.

 

·    Für Studienfahrten und -reisen, Einzelveranstaltungen und Kurzkurse (Kursangebote mit sieben oder weniger Unterrichtsstunden) wird grundsätzlich keine Entgeltermäßigung gewährt.

 

·     Einen Treuebonus in Höhe von 5% des Kursentgeltes erhalten alle Teilnehmenden, die in mindestens zwei der drei vorangegangenen Semester einen oder mehrere VHS-Kurse besuchten und ihrer damit verbundenen Zahlungsverpflichtung fristgerecht nachgekommen sind.

 

·     Die Entgeltermäßigung muss bei Kursanmeldung gegen Vorlage eines Nachweises beantragt werden.

 

·     Mehrfachermäßigungen sind nicht möglich. Dies gilt auch für Inhaberinnen und Inhaber des Bildungsgutscheins der Stadt Remscheid, denen seitens der Volkshochschule keine weitere Entgeltermäßigung gewährt wird.

 

 

 

Weitere Informationen als PDF-Download