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Einzelveranstaltungen
       Für Einzelveranstaltungen werden aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung
       keine Anmeldungen entgegengenommen. Sollten Sie eine Platzreservierung
       wünschen, damit wir Sie z.B. im Falle der Erkrankung des Dozenten informieren
       können, wenden Sie sich bitte im Vorfeld der Veranstaltung an unsere Service-
       oder Verwaltungsabteilung. Da eine Überweisung des Entgeltes bis 6,00 Euro
       bei Einmalveranstaltungen nicht möglich ist, bitten wir, das Entgelt unmittelbar
       vor Beginn der Veranstaltung bar zu entrichten. Bitte überweisen Sie Kursent-
       gelte über 6,00 Euro auf eines unserer Konten oder zahlen den Betrag bar im
       Servicebereich des Kommunalen Bildungszentrums.

       Beratung/Schnuppern
       Die Bereichsleitungen der Volkshochschule stehen für Auskünfte und Beratungen
       zur Verfügung. Im Vorspann eines jeden Fachbereichs finden Sie die jeweiligen
       Kontaktdaten und Beratungszeiten. In vielen Kursen haben Sie die Möglichkeit,
       einmal "hineinzuschnuppern", um auszutesten, ob Ihnen das betreffende Kurs-
       angebot zusagt. Bitte beachten Sie, dass das Schnuppern ausschließlich nach
       vorheriger Absprache mit der zuständigen Bereichsleitung möglich ist.

       Entgelt/Zahlungsmodalitäten
       Bei persönlicher Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, das Entgelt bar zu ent-
       richten, bei sonstigen Anmeldungen wird um Überweisung des Entgelts bis
       spätestens 3 Wochen nach Kursbeginn auf Konto Nr. 18 der Stadtsparkasse
       Remscheid, BLZ 340 500 00, IBAN DE81340500000000000018, BIC WELADE-
       DRXXX unter Angabe der Kursnummer und der Belegnummer gebeten.
       Für die Entgelte für Studienreisen und –fahrten, Einzelveranstaltungen sowie
       für in Zusammenarbeit mit Vertragspartnern der VHS Remscheid erbrachte
       Weiterbildungsdienstleistungen (Zertifikatsprüfungen "telc" und Xpert,
       Webinar- Angebote und ähnliches) gelten gesonderte Regelungen. Sie werden
       bei Ihrer Anmeldung entsprechend informiert.
       Kursentgelt-Ratenzahlung ist ab 50,00 € pro Person auf Antrag möglich. In diesem
       Fall ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Kursentgeltes unmittelbar zu entrichten.

       Entgeltermäßigung
       Folgende Personen können eine Entgeltermäßigung von 35 % beantragen:
       •  SchülerInnen, Studierende und Auszubildende bis zum 27. Lebensjahr
       •  InhaberInnen der Ehrenamtskarte der Stadt Remscheid
       •  Personen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, einkommens-
         schwache Personen im Sinne des SGB XII und Empfänger von Arbeitslosengeld
         II sowie deren unterhaltsberechtigte Angehörige.
       BITTE BEACHTEN SIE:
       •  Kurse speziell für (Oberstufen)schülerInnen werden bereits mit einem
         reduzierten Entgelt im Programm ausgewiesen: Für diese Kurse ist keine
         zusätzliche Ermäßigung mehr möglich.
       •  Für Studienfahrten und -reisen, Einzelveranstaltungen und Kurzkurse
         (Kurs angebote mit sieben oder weniger Unterrichtsstunden) wird grundsätzlich
         keine Entgeltermäßigung gewährt. Selbiges gilt für alle drittmittelfinanzierten
         Kursangebote (wie z. B. Integrationskurse und Firmenkurse) sowie für Prüfungs-
         entgelte und spezielle Unterrichtsformate wie Webinare.
       •  Einen Treuebonus in Höhe von 5% des Kursentgeltes erhalten alle Teilneh-
         menden, die in mindestens zwei der drei vorangegangenen Semester einen
         oder mehrere VHS-Kurse besuchten und ihrer damit verbundenen Zahlungs-
         verpflichtung fristgerecht nachgekommen sind.
       •  Die Entgeltermäßigung muss bei Kursanmeldung gegen Vorlage eines
         Nachweises beantragt werden.
       •  Mehrfachermäßigungen sind nicht möglich. Dies gilt auch für InhaberInnen
         des Bildungsgutscheins der Stadt Remscheid, denen seitens der Volkshoch-
         schule keine weitere Entgeltermäßigung gewährt wird.









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