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Einzelveranstaltungen
Für Einzelveranstaltungen werden aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung
keine Anmeldungen entgegengenommen. Sollten Sie eine Platzreservierung
wünschen, damit wir Sie z.B. im Falle der Erkrankung des Dozenten informieren
können, wenden Sie sich bitte im Vorfeld der Veranstaltung an unsere Service-
oder Verwaltungsabteilung. Da eine Überweisung des Entgeltes bis 6,00 Euro
bei Einmalveranstaltungen nicht möglich ist, bitten wir, das Entgelt unmittelbar
vor Beginn der Veranstaltung bar zu entrichten. Bitte überweisen Sie Kursent-
gelte über 6,00 Euro auf eines unserer Konten oder zahlen den Betrag bar im
Servicebereich des Kommunalen Bildungszentrums.
Beratung/Schnuppern
Die Bereichsleitungen der Volkshochschule stehen für Auskünfte und Beratungen
zur Verfügung. Im Vorspann eines jeden Fachbereichs finden Sie die jeweiligen
Kontaktdaten und Beratungszeiten. In vielen Kursen haben Sie die Möglichkeit,
einmal "hineinzuschnuppern", um auszutesten, ob Ihnen das betreffende Kurs-
angebot zusagt. Bitte beachten Sie, dass das Schnuppern ausschließlich nach
vorheriger Absprache mit der zuständigen Bereichsleitung möglich ist.
Entgelt/Zahlungsmodalitäten
Bei persönlicher Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, das Entgelt bar zu ent-
richten, bei sonstigen Anmeldungen wird um Überweisung des Entgelts bis
spätestens 3 Wochen nach Kursbeginn auf Konto Nr. 18 der Stadtsparkasse
Remscheid, BLZ 340 500 00, IBAN DE81340500000000000018, BIC WELADE-
DRXXX unter Angabe der Kursnummer und der Belegnummer gebeten.
Für die Entgelte für Studienreisen und –fahrten, Einzelveranstaltungen sowie
für in Zusammenarbeit mit Vertragspartnern der VHS Remscheid erbrachte
Weiterbildungsdienstleistungen (Zertifikatsprüfungen "telc" und Xpert,
Webinar- Angebote und ähnliches) gelten gesonderte Regelungen. Sie werden
bei Ihrer Anmeldung entsprechend informiert.
Kursentgelt-Ratenzahlung ist ab 50,00 € pro Person auf Antrag möglich. In diesem
Fall ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Kursentgeltes unmittelbar zu entrichten.
Entgeltermäßigung
Folgende Personen können eine Entgeltermäßigung von 35 % beantragen:
• SchülerInnen, Studierende und Auszubildende bis zum 27. Lebensjahr
• InhaberInnen der Ehrenamtskarte der Stadt Remscheid
• Personen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, einkommens-
schwache Personen im Sinne des SGB XII und Empfänger von Arbeitslosengeld
II sowie deren unterhaltsberechtigte Angehörige.
BITTE BEACHTEN SIE:
• Kurse speziell für (Oberstufen)schülerInnen werden bereits mit einem
reduzierten Entgelt im Programm ausgewiesen: Für diese Kurse ist keine
zusätzliche Ermäßigung mehr möglich.
• Für Studienfahrten und -reisen, Einzelveranstaltungen und Kurzkurse
(Kurs angebote mit sieben oder weniger Unterrichtsstunden) wird grundsätzlich
keine Entgeltermäßigung gewährt. Selbiges gilt für alle drittmittelfinanzierten
Kursangebote (wie z. B. Integrationskurse und Firmenkurse) sowie für Prüfungs-
entgelte und spezielle Unterrichtsformate wie Webinare.
• Einen Treuebonus in Höhe von 5% des Kursentgeltes erhalten alle Teilneh-
menden, die in mindestens zwei der drei vorangegangenen Semester einen
oder mehrere VHS-Kurse besuchten und ihrer damit verbundenen Zahlungs-
verpflichtung fristgerecht nachgekommen sind.
• Die Entgeltermäßigung muss bei Kursanmeldung gegen Vorlage eines
Nachweises beantragt werden.
• Mehrfachermäßigungen sind nicht möglich. Dies gilt auch für InhaberInnen
des Bildungsgutscheins der Stadt Remscheid, denen seitens der Volkshoch-
schule keine weitere Entgeltermäßigung gewährt wird.
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