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Bildungsgutschein für Arbeitssuchende
       Arbeitssuchende können bei der Volkshochschule der Stadt Remscheid pro
       Kalenderjahr einen Bildungsgutschein im Wert von 50,00 € zum Besuch der VHS-
       Veranstaltungen erhalten. Für die Ausstellung eines entsprechenden
       Gutscheins durch die VHS ist eine Bescheinigung seitens der Agentur für Arbeit
       oder des Jobcenters Remscheid vonnöten, die attestieren, dass der / die
       Betreffende offiziell arbeitssuchend gemeldet ist. Der Einsatz des Bildungs-
       gutscheins kann nur in dem Jahr erfolgen, in dem er ausgestellt wurde und ist
       auf Kurse mit qualifizierendem Charakter (persönlichkeitsbildend und / oder
       arbeits- und berufsorientiert) beschränkt. Er besitzt keinerlei Gültigkeit für Kurse,
       die nach dem Weiterbildungsgesetz nicht förderfähig sind (z.B. Kunst- und
       Kreativkurse), noch für Einzelveranstaltungen, Schulabschlusskurse, Prüfungen
       sowie Studienreisen und -fahrten. Als arbeitssuchend gelten Personen, die in
       keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und beim Jobcenter Remscheid oder
       der Agentur für Arbeit arbeitslos oder ausbildungsplatzsuchend gemeldet sind.
       Diesen Personen stellen das Jobcenter Remscheid oder die Agentur für Arbeit auf
       Anfrage eine entsprechende Bescheinigung aus, die Sie zum Erhalt eines Bil-
       dungsgutscheins bitte in der Anmeldung der VHS vorlegen. Bitte beachten Sie,
       dass Bildungsgutscheine, da sie eine Entgeltreduzierung bedingen, zwingend
       bei der Kursanmeldung vorzulegen sind!

       Abmeldung/Entgelterstattung
       •  Fällt eine Veranstaltung aus oder findet nur teilweise oder in einer von der An-
         kündigung stark abweichenden Form statt, wird das gezahlte Entgelt erstattet.
         Der Wechsel von Kursleitenden ist kein hinreichender Grund für eine Erstattung.
       •  Abmeldungen von Kursen sind grundsätzlich schriftlich, d. h. per Brief, Email
         oder Fax an die Abteilung Volkshochschule des Kommunalen Bildungszentrums,
         Scharffstraße 4-6, 42853 Remscheid, zu richten. Mündliche oder fernmündliche
         Abmeldungen sowie jegliche Form der Abmeldung bei DozentInnen werden nicht
         als Abmeldung anerkannt. Selbiges gilt für das Nichterscheinen zum Kurs/zur
         Veranstaltung. Auch dies impliziert keine automatische Kursab meldung.
       •  Grundsätzlich ist die Abmeldung von einem Kurs/einer Veranstaltung bis zu
         8 Tage vor deren Beginn möglich. Ist ein Anmeldeschluss angegeben, gilt
         dieser als letzter Rücktrittstermin. Bei Einhaltung dieser Frist ist die Abmeldung
         kostenfrei.
       •  Scheiden Teilnehmende aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen aus
         laufenden Kursen aus, so kann das gezahlte Entgelt abzüglich des Entgeltes
         für bereits stattgefundene Unterrichtseinheiten rückerstattet werden. Als
         nicht zu vertretende Gründe verstehen sich längerfristige Erkrankungen,
         Änderungen der Arbeitszeiten sowie Umzug in eine andere Gemeinde.
         Entsprechende Nachweise sind der Volkshochschule unaufgefordert vorzulegen.
       •  Bei Abmeldungen, die nicht bis 8 Tage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn
         eingehen und in deren Fall keine der obig genannten gewichtigen Gründe
         zutrifft, wird das Entgelt in voller Höhe fällig.
       •  Die Erstattung von Beträgen unter 5,00 € ist grundsätzlich nicht möglich.

       Kursdurchführung/-absetzung
       Für die Durchführung der meisten Kurse ist eine Mindestteilnehmendenzahl
       von 10 Personen erforderlich. Wenn 4 Tage vor Kursbeginn nicht mindestens
       6 Teilnehmende angemeldet sind, wird der entsprechende Kurs in aller Regel
       abgesetzt. Unsere Bitte daher: Melden Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig vor
       Kursbeginn an! Grundsätzlich gilt: Mit Zustimmung der jeweiligen Bereichsleitung
       ist die Durchführung einer Veranstaltung auch mit weniger als 10 Teilnehmenden
       möglich. Um eine Honorar- und Gemeinkostendeckung zu erzielen, wird in
       solchen Fällen eine Kursdauerkürzung vorgeschlagen und / oder eine Sonder-
       umlage ermittelt, die von den Kursteilnehmenden zu gleichen Teilen zu
       entrichten ist. Ermäßigungen auf die Sonderumlage sind nicht möglich.
       Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer
       Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer geeignete Gebäude sind unter
       anderem das Dienstleistungszentrum, das Emma Herwegh-Gymnasium und
       der Standort Allee Arkaden. Auskunft erteilt die VHS-Verwaltung unter
       Tel. (0 21 91) 16-27 86.


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